Sie sind hier:

Aktivisten zu (Un-)Recht im Visier?

Die Behörden ermitteln gegen Mitglieder der "Letzten Generation" - wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Zu Recht? Bei ZDFheute live streiten zwei Juristen.

Videolänge:
42 min
Datum:
24.05.2023
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 24.05.2024

Die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? - Das passiert bei ZDFheute live

Durchsuchte Wohnungen, gesperrte Konten: Mit einer großangelegten Razzia sind Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Aktivisten der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" vorgegangen. In sieben Bundesländern durchsuchten die Behörden 15 Wohnungen und Geschäftsräume. Festnahmen gab es keine.

Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Der Tatvorwurf: Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Das Verfahren wurde demnach "aufgrund zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung eingeleitet.

Die Aktivisten verurteilten die Aktion. "Kriminell sind nicht wir - die, die für das Klima eintreten. Kriminell ist die fehlende politische Führung in dieser Krise", sagte Sprecherin Aimée van Baalen. Bundeskanzler Scholz habe ihren Protest als "völlig bekloppt" bezeichnet. Doch wiederholt Wohnungen zu durchsuchen, das sei "völlig bekloppt".

Ist die sogenannte "Letzte Generation" zu Recht oder Unrecht im Visier der Behörden? Darüber spricht ZDFheute live mit Rechtswissenschaftler Thomas Fischer. Er war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Außerdem mit dabei: Professor Matthias Jahn vom Lehrstuhl für Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt.

Sind Straftaten Hauptziel der Aktivisten?

Konkret wird den Beschuldigten etwa zur Last gelegt, eine Spendenkampagne zur Finanzierung "weiterer Straftaten" für die Letzte Generation organisiert, diese über deren Homepage beworben und dadurch mindestens 1,4 Millionen Euro an Spendengeldern eingesammelt zu haben. Das Geld sei überwiegend für die Begehung weiterer Straftaten eingesetzt worden.

Nach §129 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer einen Zusammenschluss von mehr als zwei Personen gründet oder unterstützt, der auf die dauerhafte Begehung von Straftaten gerichtet ist. Doch ob strafbare Handlungen wirklich Hauptziel der Gruppe sind, ist fraglich. Denn die Gruppe will nach eigener Aussage in erster Linie die Politik zu einer klimafreundlicheren Politik bewegen.

Milan Kuhli, Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg, plädiert dafür, vorsichtig bei der Einordnung einer kriminellen Vereinigung zu sein:

Ich sehe zurzeit noch keine erheblichen Delikte, die die Annahme einer kriminellen Vereinigung rechtfertigen.
Milan Kuhli, Professor für Strafrecht

Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte die Razzien. Die Maßnahmen zeigten, dass der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lasse, sagte sie den Funke-Zeitungen:

Polizei und Justiz nehmen Straftaten nicht hin, sondern handeln - so wie es ihre Pflicht ist.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

Mit Material von ZDF, dpa, AFP

Kommentare

0 Kommentare

  • Schreibe den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Mehr aus ZDFheute live

Hamburg: Teilnehmer einer Islamisten-Demo halten ein Plakat mit der Aufschrift ·Muslime schweigen nicht· in die Höhe.

Islamisten-Demo in Hamburg - Was will "Muslim Interaktiv"?  

Sicherheitsbehörden stufen die Gruppierung als extremistisch ein. Sie spricht gezielt junge Menschen in sozialen Medien an, hetzt gegen den Westen und verbreitet Hass gegen Israel.

29.04.2024
von C. Heckes / S. Santina
Videolänge
Islamexpertin Prof. Susanne Schröter bei ZDFheute live

Expertin über Muslim Interaktiv - "Idee ist eine islamische Diktatur" 

Nach Einschätzung von Islamforscherin Prof. Susanne Schröter will die Gruppierung "Muslim Interaktiv" eine "Rolle rückwärts ins 17. Jahrhundert" und die Abschaffung der Demokratie.

29.04.2024
Videolänge
Der VW Golf 8 auf der Auto China.

Chinesischer E-Automarkt - E-Auto Boom in China  

In China boomen Elektrofahrzeuge. 5,1 Millionen E-Autos wurden dort im Jahr 2023 zugelassen, 21 Prozent mehr als im Vorjahr.

24.04.2024
von T. Gonsior / C. Hesse
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.