Habeck: Zoll soll Russland-Sanktionen überwachen

    Wirtschaftsminister Habeck:Zoll soll Russland-Sanktionen überwachen

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    Die Sanktionen gegen Russland werden weiterhin umgangen. Dies will Bundeswirtschaftsminister Habeck unterbinden, mit einem neuen Maßnahmenpaket.

    Das Luftbild zeigt zahlreiche Container auf dem Gelände eines Containerterminals im Hamburger Hafen.
    Containerterminal in Hamburg
    Quelle: dpa

    Die deutschen Behörden müssen aus Sicht von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck strenger gegen Firmen hierzulande vorgehen, die über Drittstaaten Geschäfte mit Russland machen und damit EU-Sanktionen umgehen.

    Habeck: Sanktionen entschlossener überprüfen

    "Wir haben deutliche Daten, dass die bestehenden Sanktionen (...) über Drittstaaten umgangen werden", sagte der Grünen-Politiker der Funke-Mediengruppe. Das sei nicht hinnehmbar und kein Kavaliersdelikt. Das Thema müsse viel stärker und entschlossener angegangen werden.
    Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor gut 13 Monaten hat die EU zehn Sanktionspakete gegen Russland auf den Weg gebracht, die Handelsbeschränkungen und weitere Maßnahmen vorsehen.
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    Habeck: Dänemarks Zoll vorbildlich

    Beim besseren Kampf gegen die Umgehung dieser Sanktionen könne Deutschland beispielsweise von Dänemark lernen, sagte Habeck. Der dortige Zoll analysiere Handelsströme und Zolldaten sehr genau auf Auffälligkeiten.

    Wenn solche auftauchen, beispielsweise eine große Menge an bestimmten Gütern, die vorher an Russland gingen, jetzt plötzlich in ziemlich der gleichen Menge in ein anderes Drittland geliefert werden soll, ist das ein Grund hinzugucken.

    Rober Habeck, Bundeswirtschaftsminister

    Dann bitte der dänische Zoll Unternehmen um Stellungnahme. "Das deutsche Außenwirtschaftsrecht kennt dieses Auskunftsverlangen und diese Prüfbefugnisse auch. Wenn das zielgenau genutzt wird, können wir die gemeinsame Schlagkraft unserer Behörden stärken", so Habeck.

    Konkrete Vorschläge gegen Sanktionsumgehung vorgelegt

    Sein Haus habe Ende Februar konkrete Schritte vorgeschlagen, um die Sanktionsumgehung besser zu bekämpfen. "Die diskutieren wir aktuell in der Bundesregierung und mit unseren EU-Partnern", sagte er.
    Für kriegstaugliche Güter solle es eine sogenannte Endverbleibskontrolle geben. Unternehmen müssten also "nachweisen, wo die Güter bleiben, sodass sie hier nicht einfach über geheime Kanäle auf einmal im Donbass (in der Ostukraine) auftauchen, und zwar auf der Seite der Russen", so Habeck.
    Auch gegen Firmen in Nicht-EU-Staaten, die unerlaubt Güter an Russland weitergegeben hätten, sollten Sanktionen verhängt werden können, so Habeck. Und wer von Sanktionsverstößen wisse, müsse diese auch zur Anzeige bringen, "sonst wiederum wäre das eine Straftat".

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    Außerdem solle künftig auch die die Lieferung von Uran für Atombrennstäbe nach Europa aus Russland sanktioniert werden, "auch wenn das für die Länder, die Atomkraftwerke mit russischem Uran noch bestücken, eine Umstellung bedeutet", forderte der Wirtschaftsminister.
    In einem weiteren Sanktionspaket sollten "diese und möglichst viele weitere Maßnahmen" dann beschlossen werden, forderte er.

    Uneinigkeit über die Zuständigkeit

    Das Bundesfinanzministerium verwies auf die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums. "Die von Herrn Habeck zu Recht angesprochenen Aufgaben liegen nicht beim Zoll, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich", teilte ein Sprecher mit.
    Das Wirtschaftsministerium erklärte dagegen, auch der Zoll sei laut Außenwirtschaftsgesetz mit in der Pflicht. Wenn Zolldaten bei Unternehmen Auffälligkeiten zeigten, dann könne der Zoll nach Paragraf 23 eine Prüfung vornehmen und etwa die Vorlage geschäftlicher Unterlagen verlangen. Dieses Instrument müsse "stärker und zielgenauer" genutzt werden. Es gebe Analysen zufolge auffällige Veränderungen und "Umgehungstatbestände" bei allgemeinen Warenströmen wie Elektronikgeräten, Autos, Motoren, Maschinenbauteilen und so weiter. "Für allgemeine Warenströme ist der Zoll zuständig", hieß es aus Habecks Ministerium.
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    Quelle: dpa
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