Kurzarbeitergeld: Leichterer Zugang soll verlängert werden

    Plan von Minister Heil:Kurzarbeitergeld: Leichterer Zugang länger?

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    Die Energiekrise macht vielen Firmen zu schaffen. Arbeitsminister Heil will daher den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld, der in der Pandemie eingeführt wurde, verlängern.

    Das Schild an einem Gebäude der Agentur für Arbeit
    Wenn Betriebe Kurzarbeitergeld beziehen wollen, müssen sie sich an die Arbeitsagentur werden.
    Quelle: dpa

    Wegen der Auswirkungen der Energiekrise will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängern.
    Das gehe aus einem Entwurf seines Ressorts zur Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

    Kabinett soll Entwurf am Mittwoch billigen

    Die Verordnung ist demnach bereits durch die Ressortabstimmung gegangen und soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

    Mit dieser Verordnung werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert.

    Entwurf zum Kurzarbeitergeld

    Die Notwendigkeit der Verlängerung der Zugangserleichterungen ergebe sich "aus den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland". Arbeitsminister Heil sagte dem RND:

    Wir stehen in diesen schwierigen Zeiten weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten.

    Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

    "Deswegen verlängern wir jetzt den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023."
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    Heil: "Klare Perspektive durch den Winter"

    Auch Leiharbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer profitierten von der Verlängerung, betonte der Minister. Die Bundesregierung gebe damit "klare Perspektiven durch den Winter".

    Kurzarbeit war in den vergangenen Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin.

    Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

    Der vereinfachte Zugang war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden - zuletzt bis Ende 2022. Nun soll es bis Mitte des nächsten Jahres für die Beantragung weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.
    Darüber hinaus sollen Beschäftigte nach wie vor keine Minusstunden aufbauen müssen, bevor sie Kurzarbeitergeld beziehen dürfen.
    Quelle: AFP

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