Seit dem 1. Juni besteht in Deutschland bei Einreisen aus dem Ausland generell keine Nachweispflicht mehr - es muss also keine Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Ausgenommen sind Einreisende aus Virusvariantengebieten; derzeit ist allerdings kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen, auch China nicht.
Dennoch gelten bei der Einreise aus China weiter Restriktionen, wie das Auswärtige Amt betont. Aktuell müssen Menschen, die in China ansässig sind, einen "wichtigen Grund" nachweisen, wenn sie in die EU einreisen. Dies können etwa Familienbesuche, medizinische Behandlungen oder wichtige berufliche Missionen sein.
Diese Beschränkungen haben aber nichts zu tun mit dem Infektionsstatus. Dass sie weiterhin gelten, hat allein politisch-diplomatische Gründe: Eigentlich hatte die EU bereits im Sommer das Vorliegen "wichtiger Gründe" als Voraussetzung für die Einreise aus China streichen wollen. China wollte eine solche Streichung seinerseits aber nicht für Einreisen aus der EU zusichern, weswegen die EU ihre Restriktionen nach dem Prinzip des Gegenseitigkeitsvorbehalts fortführte.
Quelle: AFP