Maskenpflicht in Schleswig-Holstein fällt zum Jahresende
Zum Jahresende:Maskenpflicht-Ende auch in Schleswig-Holstein
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Schleswig-Holstein verzichtet ab dem Jahresende auf die Pflicht zum Tragen einer Corona-Maske. Darauf verständigte sich die Landesregierung nach einer Expertenanhörung.
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll zum Jahreswechsel auch in Schleswig-Holstein fallen.
Quelle: Imago
Die Maskenpflicht in Bus und Bahn läuft in Schleswig-Holstein zum Jahresende wie angekündigt aus. Nach einer Expertenanhörung verständigte sich die Landesregierung darauf am Montag. Sie setzt vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens künftig auf Freiwilligkeit und empfiehlt das Tragen einer Maske.
Die Regierung setze auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksicht und gesunden Menschenverstand als wichtigstes Mittel gegen Corona. "Damit sind wir in Schleswig-Holstein gut durch die Pandemie gekommen", so Günther weiter. Eine gemeinsame Lösung aller Länder sei nicht möglich gewesen.
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Auch Bayern und Sachsen-Anhalt verzichten auf Maskenpflicht
Mit der Entscheidung folgt die schwarz-grüne Landesregierung dem Beispiel von Bayern und Sachsen-Anhalt, wo die Maskenpflicht bereits entfallen ist. Die Regierungen beider Länder begründeten ihre Entscheidungen mit einer stabilen Infektionslage. Anders als diese Länder hält das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern weiter an der Maskenpflicht fest. Auch in Hamburg gilt sie weiterhin. Die Hansestadt will die Maskenpflicht bis zum Frühling beibehalten.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) wies am Montag in Kiel darauf hin, dass das Coronavirus beim aktuellen Infektionsgeschehen "eine lediglich untergeordnete Rolle" spiele. "Aktuell beschäftigt uns eine Welle an Atemwegserkrankungen, die durch zahlreiche und verschiedene Viren verursacht wird", erklärte sie.
Corona-Expertenrat für bundesweite Lösung
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hält die Vorgaben des Bundes zur Pandemiebekämpfung aktuell für angemessen, sieht die unterschiedliche Umsetzung der in Länderhoheit liegenden Maßnahmen allerdings kritisch. "Dass wir grundsätzlich begrüßen würden, wenn es einigermaßen bundeseinheitliche Regelungen gäbe, liegt auf der Hand", sagte der Gremiumsvorsitzende Heyo Kroemer am Montag in Schwerin.
Laut dem bundeseinheitlichen Infektionsschutzgesetz gilt die Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs noch bis zum 7. April 2023. Die Deutsche Bahn orientiert sich entsprechend weiterhin an den behördlichen Vorgaben. Für Bahnreisende bringt das zum Teil kuriose Regeln mit sich: In ICE- und IC-Zügen gilt die Maskenpflicht, in den Regionalbahnen nicht zwingend – je nachdem, in welchem Bundesland jemand unterwegs ist.