Wegen steigender Energiepreise:Gaskommission fordert Mieter-Kündigungsschutz
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Mehr Hilfen für Haushalte und Mieter-Kündigungsschutz bei Energieschulden: Dazu rät die Gaskommission in ihrem Abschlussbericht. Die Regierung will die Vorschläge rasch prüfen.
Die im Kampf gegen die hohen Energiepreise von der Regierung eingesetzte Expertenkommission für Gas und Wärme hat sich für weitergehende Hilfen für Privathaushalte ausgesprochen. So müsse etwa ein "Soforthilfefonds" eingerichtet werden, heißt es in ihrem am heutigen Montag vorgelegten Abschlussbericht.
Zudem empfiehlt das Gremium mindestens sechs Monate Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können.
Scholz: Eckpunkte zu Entlastungen noch diese Woche
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von "sehr guten Vorschlägen" der Kommission, die nun abgearbeitet würden.
Das Kabinett werde sich bereits an diesem Mittwoch mit der Umsetzung der Vorschläge befassen. Ziel sei es, sowohl die angekündigte Gas- als auch die Strompreisbremse schnell umzusetzen.
In ihrem Zwischenbericht hatte die Kommission vor einigen Wochen bereits vorgeschlagen, dass der Staat die Abschlagszahlungen für Dezember übernimmt und Anfang März eine Gaspreisbremse eingeführt werden soll, mit der 80 Prozent der monatlichen Gaskosten der Haushalte bei zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden sollen.
Zinslose Liquiditätshilfe für Vermieter
Auch mit den nun weitergehenden Maßnahmen werde es nicht möglich sein, die Kostenbelastung "auf das Vorkrisenniveau" zu reduzieren - es gehe vielmehr darum, die besonders hohen Belastungen abzufedern.
Konkret schlug das Gremium vor, "unabhängig von der Art des Energieträgers" einen Soforthilfefonds einzurichten, der sich bis Ende April 2024 an bedürftige Haushalte richtet. Die Mittel sollten demnach ab Januar auf Grundlage des Einkommens und der Höhe der Energiekosten ausgezahlt werden. Vermieter, die in Vorleistung gehen, sollen ebenfalls eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauche es zur Absicherung einen weiteren Hilfsfonds, forderte die Kommission.
Privathaushalte sollen "mindestens ein halbes Jahr Zeit" bekommen, "um ihre Energieschulden zu begleichen". Ihnen dürfe nicht gekündigt werden - und dies so lange, "bis das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und Bürger ihre Ansprüche tatsächlich auch ausbezahlt bekommen".
Härtefallprogramm für Unternehmen geplant
Für Unternehmen soll ein Härtefallprogramm aufgelegt werden - angelehnt an die Corona-Kredithilfen.
Für große Unternehmen soll bereits ab dem 1. Januar eine Gaspreisbremse gelten. Diese Hilfe wird aber an weitere Bedingungen geknüpft: Die Unternehmen sollen demnach den Erhalt von Arbeitsplätzen garantieren müssen. "Andernfalls müssen sie die erhaltene Unterstützung zurückzahlen", erklärte die Kommission. Außerdem schlug die Kommission vor, die Hilfe nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten.
Die Herausforderung sei gewesen, zu entlasten und gleichzeitig Anreize zum Sparen zu erhalten, erklärte Kommissionsmitglied Veronika Grimm.
Mittelstand enttäuscht über Abschlussbericht
Dem Mittelstand gehen die finalen Vorschläge nicht weit genug. Der Geschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, sagt der "Rheinischen Post":
Eine wirkliche Preisbremse ist für den Mittelstand weiter erst ab März geplant, während 25.000 industrielle Großverbraucher bereits ab Januar entlastet werden sollen", sagt Jerger weiter. Die einmalige Entlastungszahlung im Dezember werde viele Unternehmen nicht über die folgenden drei Monate retten können.