Welche Corona-Regeln gelten an den Feiertagen?

    FAQ

    Normalität kehrt zurück:Welche Corona-Regeln gelten an Weihnachten?

    von Josua Schwarz
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    Flickenteppich oder doch nicht? In den letzten Wochen haben einige Bundesländer Lockerungen in ihren Corona-Beschränkungen beschlossen. Was dürfen Sie jetzt wo zur Weihnachtszeit?

    Tausende Besucher strömen zwischen den Verkaufs- und Imbissständen auf dem Weihnachtsmarkt in Frankfurt hindurch.
    Die Corona-Regeln sind dieses Jahr lockerer. Das zeigt das Gedränge auf dem Weihnachtsmarkt in Frankfurt.
    Quelle: dpa

    Auch dieses Jahr findet das Weihnachtsfest unter Pandemiebedingungen statt. Doch die Regelungen sind viel entspannter als in den vergangenen Jahren. Was ist zu beachten? Wie unterscheiden sich die Regeln zwischen den verschiedenen Ländern?

    Was sind die bundesweiten Regeln?

    Wer an den Feiertagen mit dem ICE Familienangehörige besuchen will, muss weiter eine Maske parat haben. Passagiere im öffentlichen Personenfernverkehr sind verpflichtet eine FFP2-Maske während der gesamten Fahrt zu tragen. Kinder sind von dieser Pflicht befreit. Jugendliche im Alter von sechs bis 13 Jahren müssen zumindest eine OP-Maske tragen.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD
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    Auch Besuche in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur mit einer FFP2-Maske erfolgen. Außerdem müssen Besucher einen gültigen negativen Test vorzeigen können. Dies gilt übrigens auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Auch in Arztpraxen müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden.

    Als vulnerable Einrichtungen gelten die Einrichtungen, die über ein gewisse medizinische Versorgung verfügen, auch wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Das sind etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte und Gefängnisse.

    All diese Pflichten gelten noch bis zum 7. April 2023. Dann laufen die bundesweiten Schutzmaßnahmen aus.

    Wo gilt die Isolationspflicht?

    In einigen Bundesländern wurde die Verpflichtung aufgehoben, sich nach einem positiven Corona-Test in häusliche Quarantäne zu begeben. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland dürfen Corona-Infizierte somit trotz ihrer Erkrankung das Haus verlassen.
    Für sie gibt es allerdings eine verschärfte Maskenpflicht. Positiv-Getestete müssen außerhalb ihrer Wohnung und beim Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen eine FFP2-Maske tragen und das für mindestens fünf Tage. Sollte am fünften Tag ein negativer Corona-Test vorliegen, darf man die Maske wieder abziehen.
    Hat man keinen negativen Test muss man die Maske, sollte man sich in der Öffentlichkeit bewegen, zehn Tage tragen. Diese Pflichten gelten nicht unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. In allen anderen Ländern gelten weiterhin die jeweiligen Isolationspflichten.

    Wo gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr?

    Im Gegensatz zum Fernverkehr gibt es im öffentlichen Personennahverkehr keine einheitlichen Regeln für die Bundesländer. Bayern und Sachsen-Anhalt haben als erste Bundesländer die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben und setzen damit auf die Eigenverantwortung der Bürger. Auch Schleswig-Holstein will die Maskenpflicht ab 2023 aufheben. In allen anderen Bundesländern gilt die Maskenpflicht im ÖPNV.

    Was gibt es noch für Änderungen im Vergleich zu den vergangenen Corona-Jahren?

    Es war in den letzten Tagen kaum zu übersehen. Die Weihnachtsmärkte sind wieder da und im Gegensatz zu 2021 und 2020 gibt es dieses Jahr keine gesetzlichen Corona-Auflagen. Der Geschenkeeinkauf ist auch wieder ohne weiteres möglich. Die Weihnachtsgottesdienste können ebenso wieder wie gewohnt stattfinden.
    An Silvester könnte auch wieder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt sein. Das war im vergangenen Jahr zur Entlastung der Krankenhäuser verboten. Es gibt aber bereits Diskussionen, die Privatnutzung von Feuerwerkskörpern wegen der Feinstaubbelastung zu untersagen. Bisher ist das aber nicht geschehen. Die Normalität ist also ein stückweit zurückgekehrt.

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