Wenn im Herbst die Blätter fallen, bedeutet das für viele Gärtnerinnen und Gärtner einen erhöhten Arbeitsaufwand. Welche Möglichkeiten gibt es, Herbstblätter schnell zu entfernen? Und wie lässt sich das Laub weiter verwerten? Die wichtigsten Tipps.23.10.2023 | 4:24 min
Wer muss die Blätter beseitigen?
Zu allererst sind die Grundstückseigentümer gefordert, auf dessen Eigentum das Laub fällt. Für Straßen und allgemeine Gehwege sind die Gemeinden zuständig. Das kann aber auch abweichen, denn Gemeinden können diese Pflicht per Satzung auch auf Anlieger übertragen.
Wer in einem Mietshaus lebt, sollte in seinen Mietvertrag schauen. Denn diese Gehwegreinigungspflicht kann auch auf Mieter übertragen werden.
Auch auf Mieter kann die Pflicht zur Reinigung von Gehweg und Straße übertragen werden.
Quelle: dpa
Auch wenn Blätter vom Nachbargrundstück auf meinen Gehweg fallen, muss ich diese weg fegen und kann sie nicht einfach auf das Nachbargrundstück "zurück" kehren, nach dem Motto: Ist ja nicht mein Baum. Selbst wenn nur Nachbars Kastanienbaumblätter auf mein Grundstück fallen, kann ich dafür auch kein Geld verlangen, solange nicht ein zumutbares Maß überschritten ist.
Heißt: Ertrinke ich aber tagtäglich im fremdem Laub, kann ich gegebenenfalls eine Entschädigung, eine sogenannte Laubrente, über den Klageweg verlangen. Über die Höhe entscheiden dann Gerichte.
Mit der richtigen Bepflanzung, Bewässerung und Arten-Wahl kann der Herbst zu Hause zum Hingucker werden.
Ausrutschen im Laub - wer haftet?
Grundsätzlich sind es die Grundstückseigentümer, die für Unfallschäden, die in deren Verantwortungsbereich entstehen, zu haften haben. Denn denen obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass bei jeder Verletzung, die sich ein Fußgänger auf meinem Gehweg zuzieht, auch Schadensersatzansprüche bestehen. Denn Fußgänger und Radfahrer haben im Herbst die Pflicht, sich umsichtiger zu verhalten und auf Beeinträchtigungen eingestellt zu sein.
Man sollte also Hindernisse, die sich vielleicht unter einer Laubschicht befinden, einkalkulieren. Und wer einfach in einen noch nicht weggeräumten Laubhaufen reinläuft, ist selbst schuld.
Wer um 6:30 Uhr als Fußgänger den komplett von Laub befreiten Gehweg erwartet, bleibt im Falle eines Sturzes auf den Kosten sitzen. Denn eine Kehrpflicht hat die Rechtsprechung werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr herausgearbeitet.
Im Herbst werden Blätter von Laubbäumen bunt, unsere Wälder farbenfroh. Der Grund dafür ist, dass Bäume den kalten Winter nur überleben, wenn sie einige Vorkehrungen treffen.04.07.2022 | 1:24 min
Wie entferne ich das Laub - fegen oder blasen?
Ein Gehweg lässt sich problemlos mit einem Rechen oder Besen von Laub befreien, geräuscharm und umweltfreundlich. Doch viele nehmen inzwischen einen benzin-, oder elektrisch betriebenen Laubsauger oder -bläser. Das ist auch erlaubt, doch die Geräte sind oft laut.
Wer regelmäßig damit arbeitet, hat gerade bei benzingetriebenen Laubbläsern oft Ohrenschützer auf. Zum Schutz der Anwohner schreiben viele Kommunen deswegen genaue Zeiten vor, wann die Geräte betrieben werden dürfen und wann nicht. Als Kernzeiten gelten werktags vormittags von 9 bis 13 Uhr und nach einer Mittagsruhe dann von 15 bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz untersagt.
Wohin mit den Blättern?
Wenn Laub von großen alten Bäumen fällt, kommen oft erhebliche Mengen zusammen. So sind Biotonne oder Komposthaufen schnell voll. Wer dann die Laubberge einfach auf die Fahrbahn fegt und riesige Haufen bildet, begeht schnell eine Ordnungswidrigkeit, denn bei starkem Regen verstopft das Laub die Kanaldeckel und es drohen Überschwemmungen.
Deswegen gehen Sie auf ihren Nachbarn zu - vielleicht hat dessen Biotonne noch Platz - oder ihre Gemeinde. Letztere bieten oft an, Laub kostenlos an Sammelplätzen wie zum Beispiel Wertstoffhöfen zu entsorgen.
Wer muss überhängende Äste stutzen?
Stören mich überhängende Äste eines Baums vom Nachbarn in meinem
Garten, so muss der Nachbar diese entfernen. Dazu fordere ich ihn auf und setze ihm eine angemessene Frist. Lässt er diese ungenutzt verstreichen, dann darf ich selber Hand anlegen. Aber nur an die überhängenden Äste - nicht an den ganzen Baum.
Christoph Schneider ist der Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.
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