EuGH kippt FIFA-Regeln: Die Folgen für den Transfermarkt
EuGH kippt FIFA-Transferregeln :Was das Urteil für den Transfermarkt bedeutet
von Christoph Schneider
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Es könnte ein zweiter Fall Bosman sein, der den Transfermarkt grundlegend verändert. Welche Folgen der Sieg des Ex-Spielers Lassana Diarra gegen die FIFA vor dem EuGH haben könnte.
Die FIFA sieht in dem Urteil des EuGH keine größeren Folgen.
Quelle: imago
Es ist schon ein Paukenschlag, als am Vormittag der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Fall des ehemaligen Fußballprofis Lassana Diarra gegen die FIFA verkündet. Danach verstoßen einige Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballern gegen das europäische Recht. Konkret beeinträchtigt sind die Freizügigkeit der Spieler und Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Vereinen, so der EuGH, in seiner mündlichen Urteilsverkündung.
Der Fall Lassana Diarra
2013 wird Lassana Diarra von Lokomotive Moskau unter Vertrag genommen. Eigentlich für vier Jahre, doch schon nach einem Jahr kommt es zum Streit mit dem Trainer. Diarra nimmt am Training nicht teil, wird schließlich suspendiert. Am Ende verlässt er den Verein. Es folgt ein juristisches Tauziehen zwischen ihm und dem Klub, die FIFA verhängt gegen den Kicker eine Geldstrafe: Zehn Millionen Euro, wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung - diese Strafe wird auch vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt.
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Inzwischen findet der Spieler einen neuen Verein: Der belgische Klub RSC Charleroi will den Franzosen verpflichten, doch da melden sich der belgische Verband und die FIFA. Denn die FIFA-Regularien sehen vor, dass jeder neue Verein bei einer Auflösung des Vertrages "ohne triftigen Grund" mit dem Spieler zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an den alten Verein haften. So kommt der Vertrag mit Charleroi nicht zustande, denn der möchte keine möglichen hohen Entschädigungszahlungen leisten.
Juristische Auseinandersetzung
Diarra verklagt die FIFA und den belgischen Fußballverband vor einem belgischen Gericht auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Für ihn verstoßen die Transferregeln der FIFA gegen europäische Vorschriften hinsichtlich Freizügigkeit und Wettbewerb. Das Berufungsgericht im belgischen Mons legt den Fall dem EuGH vor. Und der urteilt jetzt in seinem Sinn.
Das Bosman-Urteil ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 1995 zur Freiheit von Profifußballern. Demnach dürfen Fußballer nach Beendigung ihres Vertrages in der Europäischen Union ablösefrei den Verein wechseln. Die Profivereine wurden verpflichtet, bestehende Restriktionen gegenüber Ausländern aufzuheben (z. B. Begrenzung der Zahl von Ausländern in einer Mannschaft). Das Urteil folgte der Schadensersatzklage des belgischen Spielers Jean-Marc Bosman: Die hohe Ablösesumme, die sein Arbeitgeber RFC Lüttich forderte, schränke ihn in seiner europarechtlich verbürgten Arbeitnehmerfreizügigkeit ein.
Das Urteil
Danach können die von den nationalen Fußballverbänden übernommenen FIFA-Regeln die Freizügigkeit von Profifußballern behindern, so der EuGH. Aus seiner Sicht sind diese Regeln so gestaltet, dass sie Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, belasten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die insgesamt geeignet sind, den internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern.
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In der Pressemitteilung des EuGH heißt es: "Zwar können Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt werden, die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, in dem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird, im vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch (…) in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist."
Hinsichtlich des Wettbewerbsrechts würden die FIFA-Regeln den grenzüberschreitenden Wettbewerb beschränken oder gar verhindern, sagt der EuGH, denn im Profifußball sei entscheidend, dass Vereine bereits ausgebildete Spieler verpflichten und so in den Wettbewerb miteinander treten. Beschränkungen hier würden eher einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähneln, so die Luxemburger Richterinnen und -richter, die als nicht erforderlich erscheinen.
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Gemischte Reaktionen
In einer ersten Stellungnahme betrachten die Anwälte von Lassana Diarra das Urteil als großen Sieg, der alle Fußballer betreffen würde. Die Spielergewerkschaft Fifpro teilte mit, dass der EuGH ein wichtiges Urteil zur Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball gefällt habe, das die Landschaft des Profifußballs verändern werde.
Die FIFA hingegen sieht in dem Urteil des EuGH keine größeren Folgen. "Die FIFA ist davon überzeugt, dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist", teilt der Weltverband mit. Es würden lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln des FIFA-Reglements infrage gestellt. Das Urteil würde jetzt zunächst analysiert werden, so die FIFA.
Und nun?
Die konkreten Folgen des Urteils sind noch nicht absehbar, denn zunächst muss das vorlegende Gericht im belgischen Mons den Fall abschließend im Lichte der Entscheidung des EuGH bewerten. Doch die FIFA wird sicherlich schon im Hintergrund an einer Änderung ihrer umstrittenen Transferregeln arbeiten.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.
Quelle: Reuters
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